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Informationen zur Beantragung eines Kinderausweises
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Informationen zur Beantragung eines Kinderausweises




ACHTUNG:
Das Kind muss in jedem Falle (auch bei einer Verlängerung oder Aktualisierung) persönlich anwesend sein!


  • Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluß, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen.

    Bei Verhinderung eines der Erziehungsberechtigten kann dessen Zustimmung auch unter Vorlage der Zustimmungserklärung und des Personalausweises/Reisepasses erfolgen.

    Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

    Da die Passbehörde sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen muss, ist es notwendig entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
  • Die Laufzeit eines Kinderreisepasses beträgt 6 Jahre; eine Verlängerung ist nur bis zum 12. Geburtstag möglich. Bei Beantragung ist immer ein biometrietaugliches Lichtbild (Fotomustertafel der Bundesdruckerei) erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.

  • Ab dem 10. Geburtstag des Kindes ist auch dessen Unterschrift erforderlich.

  • Zusätzlich wird eine Geburts-/Abstammungsurkunde für die Ausstellung eines Kinderausweises benötigt.
  • Die Gebühr beträgt 13,-- €, für die Verlängerung 6,-- €

  • Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin
    (www.auswaertiges-amt.de)
  • Eine erhöhte Gebühr wird in Ausnahmefällen erhoben, z.B. wenn die Beantragung bei der Stadt Fürstenfeldbruck erfolgt, obwohl in Fürstenfeldbruck kein oder nur ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.
  • Der Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen grundsätzlich sofort ausgestellt..


Besonderheiten für die Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses:

  • Eine Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn der Kinderreisepass bereits ungültig ist. Als spätester Termin für die Verlängerung gilt der Tag, an dem der Kinderreisepass ungültig wird.
  • Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist 1 neues, biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen.
  • Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6,-- €.
  • Eine Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.


Besonderheiten für die Aktualisierung des Kinderreisepasses:

  • Der Kinderreisepass kann während seiner 6-jährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen biometrietauglichen Lichtbildes und/oder Änderung der Körpergröße und/oder der Augenfarbe aktualisiert werden
  • Die Gebühr für die Aktualisierung beträgt 6,-- €.


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