Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluß, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärung vorzulegen.
Bei Verhinderung eines der Erziehungsberechtigten kann dessen Zustimmung auch unter Vorlage der Zustimmungserklärung und des Personalausweises/Reisepasses erfolgen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Da die Passbehörde sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen muss, ist es notwendig entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.