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Besondere Hinweise für gebrechliche bzw. hilfsbedürftige Personen
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Besondere Hinweise für gebrechliche bzw. hilfsbedürftige Personen


Gebrechlich oder sonst hilfsbedürftige Personen werden bevorzugt behandelt.

Für besonders beeinträchtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger bietet das Bürgerbüro an, den Antrag auf einen Personalausweis in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin durch einen Bediensteten/eine Bedienstete entgegenzunehmen.
Ein entsprechender Termin kann telefonisch unter der Telefonnummer 08141/2813310 bis 08141/2813316 vereinbart werden.

Außerdem können bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.

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