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Stadtadressbuch 2010:
Auskunftssperre bis 30.April 2010 beantragbar
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Stadtadressbücher bieten den Bürgern eine nützliche Hilfe beim Nachschlagen von Adressdaten und halten darüber hinaus wichtige Zusatzinformationen über die Stadtverwaltung, öffentliche Einrichtungen, Behörden, Vereine, Verbände und Branchen am Ort bereit.

Auch für Fürstenfeldbruck wird seit vielen Jahren im zweijährigen Turnus ein Adressbuch mit den entsprechenden Inhalten aufgelegt. In diesem Jahr soll wieder eine aktuelle Ausgabe erscheinen, die bei wichtigen Einrichtungen, wie Stadtverwaltung und Banken zur Mitnahme ausliegen wird.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jeder betroffene Einwohner gemäß dem Meldegesetz, Art. 32 Abs. 3, Satz 2, das Recht hat, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Dabei ist zu bedenken, dass Adressbuchverlage die übermittelten Daten auch auf CD-Rom anbieten können. Gerade diese elektronischen Verzeichnisse bieten vielfältige Auswertungsmöglichkeiten.

 
Achtung, Auskunftssperre kann beantragt werden

Bürger, die daher eine Auskunftsperre gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten an den ausführenden Verlag wünschen, möchten dies dem Bürgerbüro bitte bis spätestens

30. April 2010


schriftlich oder mündlich mitteilen. Später eingehende Sperrvermerksanträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Eine bereits in der Vergangenheit beantragte Auskunftsperre gilt selbstverständlich weiterhin..
 

 

Antragsformulare liegen zu den üblichen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro im Rathaus, Hauptstraße 31, auf. Es ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich steht es Ihnen an Dienstagen bis 16.00 Uhr und an Donnerstagen bis 18.00 Uhr durchgehend offen


Downloadbereich:


Stadtadressbuch 2010:Auskunftssperre bis 30.April 2010 beantragbar
Dateigröße: 39,5 KB
Dateityp: pdf


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