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Energiesparförderprogramm der Stadt
Mit dem Energiesparförderprogramm unterstützt die Stadt Hauseigentümer in Fürstenfeldbruck, die Maßnahmen zur Wärmedämmung realisieren. Ziel ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere aus fossilen Quellen.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets Fürstenfeldbruck an bestehenden Wohngebäuden gefördert werden. Eine Förderung erfolgt nur bei Gebäuden, die bis 31.12.1990 bauaufsichtlich genehmigt wurden.
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Fürstenfeldbruck. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt.
Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag unter Vorlage eines vollständigen, prüfbaren Kostenvoranschlags und der sonstigen erforderlichen Nachweise und Unterlagen vor Auftragsvergabe bei der Stadt Fürstenfeldbruck eingereicht wird. Eine Förderung durch die Stadt Fürstenfeldbruck ist nicht möglich, wenn für dieselbe Maßnahme Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden. Dagegen ist die Inanspruch-nahme zinsverbilligter Kredite aus anderen Förderprogrammen wie z.B. KfW mit dieser Förderung vereinbar (Näheres hierzu unter www.kfw-foerderbank.de).
Weitere notwendige Informationen zum Energiesparförderprogramm der Stadt entnehmen Sie bitte untenstehenden vollständigen Erläuterungen, die als Download angeboten werden.
Kontakt:Für weitere Fragen zum städtischen Förderprogramm steht Ihnen gerne Frau Marianne Weisshaar, Kämmerei, Tel. 08141/281-2001, Fax: 08141/282-2001 E-Mail: marianne.weisshaar@fuerstenfeldbruck.de zur Verfügung. Förderanträge sind ebenfalls an diese Adresse zu richten.
Nachstehend finden Sie jeweils als Downloads nähere Details zum Förderprogramm und ein Antragsformular:
Downloadbereich:
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