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Zuständigkeiten beim Wasserrecht und sozialen Wohnungsbau
Mit Wirkung zum 01. Januar 2006 wurde Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt erklärt. Seither haben wir erweiterte Zuständigkeiten vor allem im Baurecht, Verkehrsrecht, Wasserrecht und im sozialen Wohnungsbau erhalten.
Im Bereich des Wasserrechts ist die Stadt Fürstenfeldbruck seit 01. Januar 2006
- für das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen für einen Anfall häuslicher Abfallwasser bis zu 8 cbm je Tag,
- für Heizölverbrauchertankanlagen und für
- bestimmte Vorgänge der Niederschlagswasserversickerung zuständig.
Kleinkläranlagen sind im Stadtgebiet insbesondere noch in den Ortsteilen Gelbenholzen und Lindach vorhanden.

Heizölverbrauchertankanlagen Für Heizölverbrauchertankanlagen gilt Folgendes: Anzeigepflichtig bei der Stadtverwaltung sind alle Anlagen bis zu einem Volumen von 1.000 l, ausgenommen oberirdische Lagerbehälter für Heizöl außerhalb von Wasserschutzgebieten
Prüfpflichtige Heizölverbrauchertankanlagen sind:
- unterirdische Anlagen und Anlagenteile, unabhängig von der Gefährdungsstufe, d.h. auch die mit einem Rauminhalt von weniger als 1000 l,
- oberirdische Anlagen mit einem Rauminhalt ab 10000 l, in Wasserschutzgebieten ab einem Rauminhalt von mehr als 1000 l,
- Anlagen, für die eine Sachverständigenprüfung in einer erforderlichen Gestattung festgelegt ist

Weitere Zuständigkeiten
Niederschlagswasser kann jetzt meist erlaubnisfrei versickert werden, nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: "Beseitigung von Niederschlagswasser" (Download 166 KB)
Darüber hinaus ist das Stadtbauamt noch für Bereiche des Wohnungsbindungs- und Wohnraumförderungsrechtes zuständig. So muss insbesondere ein Wohnberechtigungsschein ab 01.01.2006 beim Stadtbauamt beantragt werden. Mit dem Wohnberechtigungsschein kann dann bei den entsprechenden Wohnungsbauträgern um eine Sozialwohnung nachgefragt werden.
Außerdem übernimmt das Stadtbauamt auch Aufgaben der Wohnraumförderung. Der Antrag ist jedoch weiterhin beim Landratsamt Fürstenfeldbruck zu stellen.
Schließlich ist die Stadt noch für Abgeschlossenheitsbescheinigungen zuständig.

Weiterführende Links Achtung: Ab 01.07.2011 neue Bauantragsformulare sowie BescheinigungenAktuelle Bauantragsformulare und Erläuterungen sowie Bescheinigungen als PDF File oder wahlweise Word Dokumente finden Sie unter: http://www.innenministerium.bayern.de/service/formulareAchtung: Ab 01.01.2012 neue Erhebungsbögen für Baugenehmigungen und BauabgängeAktuelle Erhebungsbögen für Baugenehmigungen und Bauabgänge finden Sie unter: www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
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