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 | |  | Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren zum Viehmarktplatz und zur Verlagerung der Stadtwerke |  |
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 Am Sonntag, den 25. März 2012 wird es zwei Bürgerentscheide zur künftigen Entwicklung des Viehmarktplatzes geben
In einer Sondersitzung am 17. Januar 2012 hat sich der Stadtrat mehrheitlich für zwei Bürgerentscheide zur geplanten Bebauung des Viehmarktplatzes ausgesprochen. Den Bürgerentscheiden liegen sowohl das Bürgerbegehren, das die geplante Bebauung des Viehmarktplatzes ablehnt, als auch ein Ratsbegehren, das die geplante Bebauung und die damit zusammenhängende Innenstadtentwicklung befürwortet, zu Grunde. Die Bürgerentscheide sollen am 25. März 2012 durchgeführt werden. Das Ratsbegehren wurde von den Fraktionen der CSU, SPD und Freien Wähler beantragt.
Den Bürgerentscheiden vorausgegangen war ein Bürgerbegehren Ende vergangenen Jahres. Die Bürgerinitiative übergab am 22. Dezember 2011 OB Sepp Kellerer 3.194 gültige Unterschriften gegen die geplante Bebauung und Umgestaltung des Viehmarktplatzes. Nach entsprechender Prüfung erfüllt das Bürgerbegehren alle formellen und materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Mit der geplanten Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem nördlichen Viehmarktplatz durch einen Investor soll das Einzelhandelsangebot für die gesamte Innenstadt nachhaltig gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Platzfläche im südlichen Bereich zu einem attraktiven Aufenthaltsbereich umgestaltet und mit einer Tiefgarage versehen werden. Diese Planungen erlauben es zudem, die dringend erforderlichen Fußwegeverbindungen zwischen Hauptstraße und Viehmarktplatz zu realisieren und dadurch die Innenstadt insgesamt deutlich aufzuwerten.
Dagegen lehnt das Bürgerbegehren die geplante Bebauung in der vorliegenden Ausprägung ab. Der Viehmarktplatz soll auch weiterhin in städtischem Besitz bleiben und nicht an einen Investor veräußert werden. Laut Bürgerinitiative sei die geplante Bebauung zu massiv und es ergäben sich zu große Probleme für die Innenstadt durch den Wegfall der oberirdischen Parkplätze.
Außerdem übergab die Bürgerinitiative im Dezember 2.326 gültige Unterschriften gegen die geplante Verlagerung der Stadtwerke in die Cerveteristraße an OB Sepp Kellerer. Die Bürgerinitiative fordert, dort eine Grünfläche auszuweisen. Aktuell sehen die Planungen vor, die Stadtwerke auf dem Grundstück an der Cerveteristraße nördlich des Montessori-Kinderhauses anzusiedeln.
Um dies zu realisieren, sollte der Bauträger Igewo das dortige Grundstück gegen das jetzige Areal der Stadtwerke eintauschen. Da sich für die Igewo jedoch Unwägbarkeiten wegen des Taubenhauses, des Hochwasserschutzes und des Tennisplatzes nördlich der Aumühle ergaben, wollte der Bauträger kurzfristig aus dem Projekt aussteigen.
In einem erneuten Gespräch mit der Stadtspitze Mitte Dezember einigte man sich darauf, dass die Igewo den Stadtwerken an der Cerveteristraße eine Fläche von 13.000 qm für einen Neubau zur Verfügung stellt. Im Gegenzug erhält die Igewo eine rund 6.200 qm große Fläche des Aumühlenareals südlich der Stadtbibliothek. Dies erfolgt im Rahmen eines Tauschgeschäftes. Dort sollen in städtebaulich ansprechender Lage Wohnungen gebaut werden.
Zudem verkauft die Stadt der Igewo ein rund 8.000qm großes Grundstück an der Cerveteristraße, auf dem der Bauträger Wohnungen – eventuell auch Sozialwohnungen – errichten möchte. Eine kleine Teilfläche von ca. 1.500 qm soll für den Neubau einer Kinderkrippe reserviert werden. Mit dem Erlös kann die Stadt dann das verbleibende Aumühlenareal erwerben. Somit könnte dieser Bereich gemeinsam mit dem Areal Auf der Lände für die geplante Ansiedelung der Hochschule der populären Künste überplant werden.
Die Anzahl der Unterschriften wäre für ein Bürgerbegehren ausreichend gewesen. Der Stadtrat wies dies jedoch gegen die Stimmen von BBV und GUL als unzulässig zurück. Vorausgegangen war eine juristische Prüfung durch eine Anwaltskanzlei. Diese deckte zahlreiche inhaltliche Fehler auf. So sei z. B. die Fragestellung nicht mit der Begründung vereinbar. Laut Gutachten werde kein schlüssiger Grund ersichtlich, warum auf dem Areal der geplanten Neuansiedelung der Stadtwerke eine Grünfläche ausgewiesen werden solle. Dies ziele allenfalls auf eine Verhinderung der Ansiedelung der Stadtwerke ab. Außerdem schränke die Zielsetzung des Bürgerbegehrens den im Zuge der Bauleitplanung erforderlichen offenen Abwägungsprozess zu stark ein.
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