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Von Dr. Birgitta Klemenz
Mit nachfolgendem Beitrag von Birgitta Klemenz beginnt eine lockere Reihe über bedeutende Fürstenfeldbrucker Anwesen, an denen wir alle zwar beinahe tagtäglich vorbeilaufen, meist jedoch wenig von ihrer Geschichte wissen, weil sie zu unserem Bild von Bruck ganz selbstverständlich dazu gehören. Doch auch Steine können so Manches erzählen…
Die Brücke über die Amper ist bis heute für die Stadt namensgebend. Doch erst die Verbindung mit Fürstenfeld zu Fürstenfeldbruck (amtlich seit 1908) hebt den früheren Markt und die heutige Stadt aus der Reihe der vielen Orte mit dem Namen Bruck hervor. Die Bedeutung des 1803 aufgehobenen Zisterzienserklosters Fürstenfeld wirkt so bis in unsere Gegenwart hinein. Ein besonders markantes Zeichen klösterlicher Präsenz ist das Haus zwischen Hotel Post und Marthabräu, in dem heute im Erdgeschoss eine Drogerie und ein Metzgerei untergebracht sind – das ehemalige Klosterrichterhaus.
Vor der Gründung Fürstenfelds kontrollierten als Vertreter des Landesherrn Ministeriale, die sich nach der Burg beim heute abgegangenen Ort Gegenpoint benannten, die Brücke über die Amper mit der wichtigen Handelsroute von München nach Augsburg und die damit verbundene Zollstätte. Sie hatten Zoll und hohe Gerichtsbarkeit als Reichslehen inne, die dem Landesherrn somit entzogen waren. Nach der Gründung Fürstenfelds 1263 durch Herzog Ludwig den Strengen gelangte nach und nach durch Kauf und Tausch der umliegende Fremdbesitz an das Kloster – ebenso wie 1340 Grundherrschaft und Dorfgericht. 1425 kamen als Reichslehen die hohe Gerichtsbarkeit und der Zoll dazu. Die hohe oder Blutgerichtsbarkeit dürfte jedoch schon bald darauf an den Landesherrn gefallen sein, weil um 1440 nur noch von einem klösterlichen „Dorfgericht“ die Rede ist.
Grund- und Gerichtsherr in Bruck war somit der Abt, der sich durch den Klosterrichter vertreten ließ. 1626 ließ Abt Leonhard IV. (1623-1632) ein eigenes Haus als Amtssitz und Wohnung für den Klosterrichter erbauen, der ja als Vertreter des Abtes die klösterliche Gerichtsbarkeit im Markt repräsentierte. Eine rote Marmortafel an der linken Seite des Hauses erinnert noch an diese Funktion. Zuvor waren die Klosterrichter wie auch andere Bedienstete des Klosters in unterschiedlichen Häusern und Wohnungen untergebracht gewesen. So waren Klosteramtmann, Kammerer, Schmied, Kutscher, Koch, Klosterdiener, Pförtner, Jäger, Müller, Kistler, Gärtner, Fuhrknecht u. a. m. über die Jahrhunderte in verschiedenen Anwesen des Ortes ansässig, meist jedoch in Häusern südlich der Amper im Pullach, der heutigen Bullachstrasse, oder in der Kirchgasse und damit näher an ihrer Arbeitsstätte.
Hans Mayer etwa, Richter von 1598 bis 1623, dessen Grabstein aus Rotmarmor sich im hinteren Teil der Pfarrkirche befindet, war im Besitz des Zwerchhauses am oberen Ende des Marktplatzes (heute Rathaus), sein Nachfolger Johann Pauhofer besaß einen Teil des jetzigen Jungbräuanwesen und Georg Hirsch, Richter von 1632 bis 1674, wiederum das Zwerchhaus.
Der Klosterrichter, der zugleich auch Marktrichter war, saß zusammen mit dem Gerichtsschreiber nicht nur in Strafrechtsfällen und Zivilrechtsstreitigkeiten zu Gericht, sondern beurkundete auch die Rechtsgeschäfte der Bürger. Er war für alle Untertanen des Klosters zuständig, also auch für die Untertanen in den Hofmarken – im 17. Jahrhundert waren dies der Klosterbezirk (seit 1266) mit dem Markt Bruck (seit 1342), Wildenroth (seit 1322), Einsbach und Rottbach (seit 1402) – sowie für die Untertanen außerhalb eines Hofmarksbezirks, für die das Kloster im Jahre 1508 die Gerichtszuständigkeit erhalten hatte.
Der Markt Bruck war bis zur Aufhebung des Klosters 1803 zunächst einmal Klostermark und unterstand damit dem Abt und nicht – wie die meisten der altbayerischen Märkte – dem Landesherrn. Die Abhängigkeit vom Kloster zeigte sich u. a. in einer sehr eingeschränkten Selbstverwaltung. Um die örtlichen Angelegenheiten kümmerten sich die so genannten Vierer, die Gemeindevorsteher. Auch auf den Landtagen war der Markt Bruck im Gegensatz zu den anderen altbayerischen Märkten nicht vertreten. Grund- und Gerichtsherr war der Abt von Fürstenfeld.
Die Bürger legten deshalb umso größeren Wert auf die Tatsache, dass sie ihre Grundstücke und Häuser innerhalb des Marktzaunes nicht nach bäuerlichem Leiherecht, sondern als Eigentümer innehatten. Dem Abt war diese Frage solange gleichgültig, als die dafür festgelegten Abgaben regelmäßig eingingen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kloster und Markt boten jedoch ausreichend Stoff für Streitigkeiten, was sich einige Male in langwierigen Prozessen niederschlug, so im Zusammenhang mit dem Umfang von Holznutzungsrechten in den klösterlichen Wäldern oder Fischrechten in der Amper. In der Regel war das Verhältnis von Kloster und Markt im Bewusstsein gegenseitiger Abhängigkeit jedoch friedlich.
1804, ein Jahr nach der Aufhebung des Klosters, erwarb das Anwesen der Forstmeister Anton Willibald Jägerhuber. 1818 ging es an den Metzger Anton Willibald, der es 1821 an den Staat verkaufte. Bis 1913 war es Sitz des königlichen Rentamtes (Vorläufer des heutigen Finanzamtes), dann des Forstamtes und von 1953 bis 1976 der Kreis- und Stadtsparkasse. Heute ist es in Privatbesitz.
Eine Inschrift auf einer Marmortafel erinnert heute noch an die besondere Funktion des Hauses (Foto: Illing).
Auch auf dem Stich von Michael Wening wird die Erhabenheit des Klosterrichterhauses deutlich (Foto: Stadtarchiv Fürstenfeldbruck)
Die Größe des Baus entsprach jedenfalls dem Selbstverständnis des Klosters und wurde von den Brucker Bürgern auch so zur Kenntnis genommen. Er war als reines Amtsgebäude direkt am Marktplatz errichtet worden und ersetzte allein schon von der Optik ein nicht vorhandenes Rathaus. Nach Aussagen von Bruckern soll der Bau 7000 Gulden gekostet haben. Schon zur Entstehungszeit hatte es Auseinandersetzungen mit den Nachbarn gegeben, die sich von der Größe des Gebäudes erdrückt fühlten. So hatte sich der nach Süden angrenzende Hans Mayr am 11. Mai 1626 beim Kurfürsten darüber beschwert, sein Anwesen werde durch den Neubau so beeinträchtigt, "das man beim hellen tag ein licht brauchen muß". Der Nachbar auf der anderen Seite, der Bierbrauer Michael Möz, Besitzer des Marthabräu, stand ihm nicht nach und wandte sich einen Monat später in derselben Angelegenheit ebenfalls an den Kurfürsten, der daraufhin den Fürstenfelder Abt auffordern ließ, eine Stellungnahme abzugeben – was letztendlich jedoch nichts mehr an der Fertigstellung des Hauses ändern sollte, wenngleich dem Abt zur rechten Zeit von Seiten der Brucker Bürger immer wieder vorgeworfen wurde, er habe ohne Konsens gebaut.
Auch auf der Ansicht von Bruck von Michael Wening zu Beginn des 18. Jahrhunderts sticht das Gebäude durch seine Größe noch deutlich hervor. Heute ist von dieser früheren Überdimensionalität nichts mehr zu spüren, weil die Nachbaranwesen entsprechend vergrößert wurden. Ein sichtbares Bindeglied zwischen Markt bzw. Stadt und Kloster ist es allemal geblieben.
Abt Martin Dallmayr (1640-1690) kommentierte die Versuche der Brucker für mehr Selbstständigkeit einmal mit den Worten: „Sie wollen halt gefreyte Schweizer seyn“.
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