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 | |  | Juli 2009 - Das Fürstenfelder Siechenhaus |  |
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Von Dr. B. Klemenz
Nach dem Beitrag über das frühere Klosterrichterhaus in Fürstenfeldbruck in der April-Ausgabe des RathausReport beschäftigt sich der aktuelle Artikel von Birgitta Klemenz mit einem Haus, das zwar nicht mehr existiert, aber im Flurnamen Siechfeld und in der Siechfeldstraße weiterlebt.
Der Dienst am Nächsten ist ein christliches Grundgebot. Darauf nimmt auch die Benediktregel, Ordensregel auch für die Zisterzienser, Bezug, wenn es im 4. Kapitel im Zusammenhang mit den „Instrumenten der guten Werke“ heißt: „Den Armen zu essen geben. Die Nackten bekleiden. Die Kranken besuchen.“ Die Versorgung von Armen und Kranken geschah in Fürstenfeld über die Klosterpforte und im so genannten Siechenhaus, das „an der Münchenerstraße gegen den Mark Pruck“ lag und 1518 unter Abt Caspar Harder (1513-1522) eine den Heiligen Wolfgang, Leonhard, Willibald, Castulus und Wendelin geweihte Kapelle erhielt.
Das Siechenhaus selbst wird jedoch bereits im Zusammenhang mit einer Schenkung im Jahr 1416 erwähnt, im gleichen Jahr hatten die Herzöge Ernst und Wilhelm den Hof von aller Steuer und Scharwerk befreit und ihn dem Kloster Fürstenfeld zur Verwahrung übergeben – eine Aufgabe, die dieses von nun an „gutwillig“ übernahm: Gutwilligkeit also und demnach keinerlei Ansprüche oder Rechte von Seiten der Siechen – Grundlinie im Verhältnis von Kloster und Siechenhaus für die kommenden Jahrhunderte. Nach 1687 wurde das Siechenhaus aufgelöst.
Die offizielle Begründung lag im immer wieder beklagten Verfall der Sitten, der sich angeblich aus der Belegung mit Personen beiderlei Geschlechts ergab. Die Wahrheit dürfte jedoch anderswo zu suchen sein und ist kein Ruhmesblatt für das Kloster: Man wollte sich den Verpflichtungen ein für alle Mal entziehen, nachdem man sich über die Jahre erfolgreich dagegen gewehrt hatte, freiwillige Leistungen in Verpflichtungen umgedeutet zu sehen, wie es sich aus einer „ordentlichen Stiftung“ ergeben hätte.
Heute erinnert an den Standort des Fürstenfelder Siechenhauses lediglich die Flurbezeichnung „Siechfeld“ unmittelbar vor der Einmündung der Lettow-Vorbeck-Straße in die Münchner Straße gegenüber vom Finanzamt und die Siechfeldstraße in Richtung Emmering. Der im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zum Thema Siechenhaus vorhandene Akt trägt als Vorbemerkung auf dem Aktendeckel folgende Information:
"Das für die armen Personen durch Abt Leonhardum Paumann in dem Kloster Fürstenfeld anfänglich für 2 mit dem Aussaz befaßte Weibspersonen von Pruck erbaute Häusel an der St. Wolfgangs Kapell, nächst der Münchner Strasse betr., woraus nach der Hand ein ordentlich gestiftetes Siechhaus erzwungen werden wolte, welches Haus iedoch aber, weil die in solches pur aus Gnad, und Barmherzigkeit weiters ein= und aufgenohmenen Manns= und Weibspersonen verbottener Weis allerley Muthwillen, und sündhafte Verbrechen /: als ob sie schür miteinander verheurathet wären :/ ausübten, gänzlich wieder aufgehoben worden, wie aus diesen Productis zuvernehmen ist. Anno 1565."
Nachdem das Siechenhaus als Einrichtung nachweislich schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts bestanden hatte, verbirgt sich hinter der Aussage, Abt Leonhard Baumann (1555-1565) habe 1565 ein anfänglich für die Aufnahme von zwei aussätzigen Frauen geplantes Haus an besagter Wolfgangskapelle errichtet, der Hinweis auf einen eventuellen Neubau dieses Gebäudes.
Gleichzeitig kommen jedoch zwei seit der Existenz dieser Einrichtung bestehende Grundprobleme zur Sprache: die beständigen Versuche, die freiwilligen Leistungen von Seiten des Klosters in Verpflichtungen umzudeuten, wie sie sich aus einer 'ordentlichen Stiftung' ergeben hätten, und der immer wieder beklagte Verfall der Sitten, der sich aus der Belegung mit Personen beiderlei Geschlechts entwickelte.
Nach 1687, dem Datum des letzten Produkts, wurde das Siechenhaus deshalb aufgelöst. Schwierigkeiten mit der Disziplin gehen auch aus einer um 1600 entstandenen Hausordnung hervor, in denen "schelten und fluchen", "zanken und greinen" ausdrücklich untersagt und die Insassen zum Beten angehalten wurden. Fremde durften nicht länger als einen oder zwei Tage übernachten.
Diese Hausordnung steht unter Umständen in Zusammenhang mit einem Bericht, den Abt Johannes Puel (1595-1610) im Jahre 1601 auf Geheiß Herzog Maximilians nach München gesandt hatte. In ihm findet sich auch die Notiz auf dem Aktendeckel bestätigt, daß nämlich unter Abt Leonhard Baumann vor langen Jahren ein Anbau an die Wolfgangskapelle errichtet worden sei, um zwei vom Aussatz befallene Brucker Bürger aufzunehmen und so die Beschwerden der Nachbarschaft im Markt zu entkräften. Mitleid ("ex mera misericordia") und christliches Erbarmen seien die Beweggründe für diesen Bau gewesen, keinesfalls habe jedoch eine Stiftung oder eine etwaige Gerechtigkeit bestanden. Denn vorher, so heißt es, habe es kein Anwesen an dieser Stelle gegeben. Dieses Haus habe nach dem Tod der beiden Brucker weitere Aussätzige aufgenommen, sei dann abgebrochen, später aber in vergrößertem Maßstab neu errichtet worden.
Nachdem aus dem Jahr 1553 jedoch ein Schreiben des Bürgermeisters von Landsberg erhalten ist, in dem um die vorübergehende Aufnahme eines in Landshut beheimateten Kranken im Siechenhaus des Klosters Fürstenfeld gebeten wird, kann dieses Haus also erst in den Jahren zwischen 1553 und dem Neubau von 1565 verschwunden sein. Die Aussage Puels, vor dem von Abt Baumann errichteten Haus habe es kein derartiges Gebäude gegeben, kann demnach, wenn überhaupt, nur für einen kurzen Zeitraum zutreffen. Es erstaunt allerdings, daß Puel als Abt des Klosters nicht besser über den genauen Sachverhalt informiert war.
Der Bericht des Abtes gibt weiterhin Auskunft über die Leistungen, die das Kloster den Bewohnern des Siechenhauses gewährte. Zu dieser Zeit scheint es sich dabei um ein Ehepaar gehandelt zu haben, da der Mann wöchentlich sechs Gast- und sechs Maurerbrote, die Frau je vier Gast- und Maurerbrote und eine Hausmagd insgesamt zwölf Maurerbrote erhielt. Außerdem gab es pro Person wöchentlich zwei Stück Fleisch, ein Viertel Schmalz und einen Dreißiger Mehl. Vom Anfang der Fastenzeit bis zum Sonntag Laetare, also dreieinhalb Wochen lang, bekam jede Person eine entsprechende Menge Erbsen, von Laetare bis Ostern wöchentlich zwei Heringe und an Kirchweih und nach jedem Kommunionempfang eine Maß Wein.
Außerdem wurden jährlich neun Klafter Brennholz zugewiesen. Fremde oder andere Kranke, die an der Klosterpforte um Almosen baten, erhielten neben Wein und Brot ein Nachtlager "in dem gedachten Häusel". Das alles werde jedoch nicht aufgrund irgendeiner Verpflichtung gegeben, sondern einzig und allein aus Freigebigkeit und Nächstenliebe. Deshalb stehe es auch jedem Prälaten frei, solche Almosen zu mehren, zu mindern oder gar aufzuheben, wann immer er wolle. Wenn sich die Bewohner damit nicht begnügten, würden sie entfernt und das Haus abgerissen werden.
Diese Vorbemerkungen sind nun auch im Zusammenhang mit der Dallmayr-Zeit von Bedeutung. Acht der insgesamt 50 Produkte zu diesem Bereich entstammen der Zeit seines Abbatiates. Danach bricht die Überlieferung aus den bereits genannten Gründen ab. Vermutlich aus den ersten Regierungsjahren Dallmayrs stammt ein undatiertes Aktenstück aus dem 17. Jahrhundert, das zeigt, daß er die von Puel dem jeweiligen Abt zugestandene Freiheit, über das Maß der Almosen zu bestimmen, durchaus wörtlich nahm.
Die damaligen "SiechsPersonen im Siechhaus bey St. Wolfgang" wandten sich nämlich an den Prior, den Subprior und den ganzen Konvent von Fürstenfeld mit der Bitte, ihnen wieder die seit alters übliche Menge zuzusprechen, nachdem sie – obwohl "bey Verigers Heren seeligen, Järlich gegen dem Wintter in die 10 und 11 Claffter Holz gegeben unnd geraicht worden" – in diesem Jahr nur fünf Klafter erhalten hätten.
Das Holz sei fast verbraucht, da aufgrund einer kleinen Erweiterung der Stube mehr geheizt werden mußte und auch durchreisende Sieche aufgenommen werden wollten. Der jetzt regierende Herr habe zwar gemeint, sie sollten doch einfach selber einen oder mehrere Klafter Holz kaufen, dazu fehlten ihnen aber die Mittel. Deshalb würden sie nun die Obengenannten bitten, beim gnädigsten Herrn Fürsprache für sie einzulegen. Betrachtet man dazu die übrigen Produkte der Dallmayr-Zeit, so kann man sich das nicht überlieferte Ergebnis dieser erfolgten oder auch nicht erfolgten Fürbitte ausmalen.
Am 16. Oktober 1651 hatte der Abt ein armes Ehepaar aufgenommen, das sich vom Bettel ernährte. Von Aussatz oder einer anderen Krankheit ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Das Bittschreiben der beiden vom Juli desselben Jahres wurde von Dallmayr mit einem entsprechenden Vermerk versehen, gleichzeitig notierte er darauf die Bedingungen, an die sich beide zu halten hatten. Sie verpflichteten sich demzufolge, nach einer eventuellen Kündigung sofort auszuziehen, mit den Almosen von Seiten des Klosters vorlieb zu nehmen – ob es nun viel oder wenig sei – und zu akzeptieren, daß es sich hierbei nicht um eine Stiftung handle, sondern alles freiwillig gegeben würde. Verdächtige oder auf irgendeine Weise ungebührliche Personen dürften sie weder in das Haus einlassen noch ihnen gar Aufenthalt gewähren, das Bettzeug habe sauber gehalten zu werden, die Kapelle sei ordentlich auf- und zuzusperren und die Opferstöcke in Obacht zu nehmen. Schließlich sei morgens und abends das Ave Maria zu beten.
Von diesem Ehepaar ist auch in einem Schriftverkehr zwischen Abt und Landrichter von Dachau aus dem Jahr 1652 die Rede, dann bricht die Überlieferung bis zum Jahr 1687 ab. Eine "Maria Lindingerin auß dem Haus der Armen" wandte sich damals an den Abt mit der Bitte um mehr Holz. Nachdem sie diesmal statt der sonst üblichen fünf bis neun Klafter nur vier erhalten habe, könne sie für durchreisende Arme keine warme Stube unterhalten, zumal es auch an dem dazu nötigen Bettzeug fehle.
"Weil alles nur ein allmosen und khein gestüfftes Siechhaus ist" – so beginnt Dallmayrs handschriftlicher Vermerk auf diesem Gesuch, der vom 19. März 1687 datiert ist – "werden für ain person 4 Kl. Holz schon erkhlöckhen, so wirdt man dem frembden Siechen khein andere stuben haizen..." Außerdem wisse man ja, wohin man sich wenden müsse, wenn wider Erwarten doch noch etwas abgehe. Mit welchem Erfolg eine solche Anfrage zu rechnen hatte, dürfte der Antragstellerin damit hinreichend klar gewesen sein.
Ob sie bei der Aufnahme eines durchreisenden Siechen mit einer Anzeige wegen Sittenverfalls zu rechnen hatte, wenn sie ihn mangels Heizmaterial für die zweite Stube in ihrem eigenen Zimmer übernachten ließ – noch dazu wenn es sich um einen männlichen Besucher handelte – sei dahingestellt. In diesem Fall scheint bei Dallmayr Sparsamkeit über Logik und gar über Nächstenliebe rangiert zu haben.
Wirtschaftliche Interessen waren also vorherrschend, wenngleich man sich von Seiten des Klosters eine Aufhebung des Hauses zunächst nicht leisten konnte, vor allem im Hinblick auf die Ordensregel. Da lieferten liederliche Lebensumstände schon einen anderen Grund. Bedenkt man Dallmayrs Reaktion auf das Ansinnen der Maria Lindingerin vom Jahre 1687, kommt allerdings der Verdacht auf, daß einem solchen Argument ja auch Vorschub geleistet werden konnte.
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